Gerichtsvertretung
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt im Zivil-, Familien-, Erb- bzw. Wirtschaftsrecht (detaillierte Angaben über unsere Fachbereiche finden Sie unter „Tätigkeitsgebiete")
Der Vertretung der Kunden vor Gericht liegt ein Vertrag über die Prozessvertretung zugrunde. In dem Vertrag wird u.a. die Höhe des Honorars bestimmt.
Bei dem Quotenhonorar wird der Kunde verpflichtet, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des abgestimmten Honorars zu leisten. Der restliche Betrag ist nach dem rechtskräftigen Beenden des Rechtstreits fällig.
Wurden Sie zuvor von uns rechtlich beraten, wird der Betrag für die Rechtsberatung auf die späteren Prozessvertretungskosten angerechnet.
Unsere Kunden werden auf dem Laufenden über den aktuellen Stand und Ablauf des Rechtsstreits gehalten. Die Prozesstaktik wird zusammen mit Ihnen festgelegt.
Sämtliche von Kunden erteilten Informationen werden als vertraulich behandelt (Rechtsberatergeheimnis).