Das Honorar für die geleisteten Dienstleistungen wird durch einen dem Kunden abgeschlossenen Vertrag bestimmt.
Die Höhe des Honorars hängt u.a. von dem Schwierigkeitsgrad und der Komplexität des Verfahrens und des zeitlichen Aufwandes ab. Es sind folgende Abrechnungsformen möglich:
- Quotenhonorar – Vergütung für die Führung des Verfahrens von Anfang an bis zum dessen Abschluss, ohne Rücksicht auf den zeitlichen Aufwand.
- Stundenhonorar – Honorar für eine Stunde. Es beinhaltet die Summe aller Stunden, die dem Auftrag gewidmet wurden.
- Pauschales Monatshonorar - ist ein fest und konstant.
Esist von dem zeitlichen Aufwand im Monat unabhängig (z.B. Vergütung für Unternehmerberatung)In Rechtsstreits über Zahlungsforderungen wird von der Kanzlei der Mindestsatz gem. der Verordnung des Justizministers über die über die Gebühren für die Tätigkeiten der Rechtsbeistände vom 28.09.2002 verrechnet. Der Mindestsatz beträgt je nach dem Streitwert:
1) bis 500 PLN - 60 PLN/15 EUR
2) ab 500 PLN bis 1 500 PLN - 180 PLN/45 EUR
3) ab 1 500 PLN bis 5 000 PLN - 600 PLN/150 EUR;
4) ab 5 000 PLN bis 10 000 PLN – 1 200 PLN/300 EUR;
5) ab 10 000 PLN bis 50 000 PLN – 2 400 PLN/600 EUR;
6) ab 50 000 PLN bis 200 000 PLN – 3 600 PLN/900 EUR;
7) ab 200 000 PLN – 7 200 PLN/1800 EUR
Die vorgenannten Werte unterliegen der Mehrwertsteuer.
Die vorgenannten Werte enthalten keine verfahrensbezogenen Kosten wie Gerichtsgebühren, Stempelgebühren, Gutachtenerstellungsgebühren, Reisekosten (Gericht außerhalb von Poznań). Die Kosten werden von dem Kunden zusätzlich getragen.
Der Kunde ist verpflichtet, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des abgestimmten Honorars zu leisten.
Der Stundensatz für die Rechtsberatung beträgt 100 PLN/25 EUR.
Werden Sie unsere Kanzlei mit der Führung des Rechtsstreits beauftragen, so wird das Honorar für die erste Beratungsstunde auf die spätere Vertretungsvergütung angerechnet.