Aufhebung des Miteigentums
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der günstigsten Art der Miteigentumsaufhebung (Realteilung, Versteigerung und Teilung der gesammelten Summe unter den Miteigentümern). Wir beraten Sie in allen Fragen derAbrechnung von getragenen Kosten.
Kommt es zu Unstimmigkeiten bzgl. der Miteigentumsaufhebung so vertreten wir unsere Kunden vor Gericht.