Finanzstrafrecht
Wurde gegen Sie ein Verfahren wegen Begehung von Finanzstraffällen und sonstigen Finanzdelikten eingeleitet so werden wir Sie in dem Verfahren vertreten. Es handelt sich u.a. um Verstoß gegen die steuerliche Pflicht, Zollpflicht, Verstoß gegen die Regeln des Handels mit Waren und Dienstleistungen im Ausland, Devisenumsatz, Organisieren von Spielen und Buchmacherwetten.
Haben Sie Fragen zur Nutzung von folgenden Möglichkeiten: tätige Reue, freiwilliges Sich-Unterwerfen der Strafe, so beantworten wir diese für Sie.