Nachlass
Erbschein über den Nachlass des Verstorbenen
Wir bieten unseren Kunden Unterstützung bei Erbverfahren an. Wir beraten Sie über die Annahme bzw. Ausschlagung der Erbe, überwachen die rechtsgemäße Absicherung des Nachlasses und angemessenes Erstellen des Inventarverzeichnisses über den Nachlass. Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, so beteiligen wir uns in dem Verfahren zur Testamentsverkündung.
Nachlassteilung
Wir vertreten den Erben im Nachlassteilungsverfahren. Wir beraten ihn in allen Fragen über die Nachlassplanung. Bei Unstimmigkeiten erstellen wir denen angemessenen Antrag und vertreten Interessen des Kunden vor Gericht.
Pflichtteil
Wir legen den Pflichtteil sowie die Höhe des Pflichtteilsanspruchs fest. Wir unterstützen unsere Kunden beim Sammeln von erforderlichen Nachweisen und vertreten ihn gegen die zur Auszahlung des Pflichtteils verpflichteten Personen. Bei Streitigkeiten erstellen wir die Klage und vertreten Interessen unserer Kunden vor Gericht.